Mitgliedsbeiträge

Beitragsordnung in der Fassung vom 26. Februar 2009

1. Der Verein erhebt laut Satzung Mitgliedsbeiträge

2. Die Zahlung der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsmodalitäten sind möglich. Hier entsteht aber ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 €. Die Zahlungsweise ist halbjährlich und jährlich.

3. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt jeweils zum 15.03. und 15.09. eines jeden Jahres.

4. Für Rücklastschriften wird eine Rücklastgebühr in Höhe von 10 € fällig.

5. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 €.

6. Beitragssätze:
6.1. Es werden folgende Personengruppen nach den Beitragssätzen unterschieden: Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene/Unterstützer sowie Familien

Beitragsklassen   Beitrag/Monat Beitrag/Jahr
Kinder/Jugendliche 1. Kind 7€ 84€
  2. Kind 6€ 72€
  ab 3. Kind 5€ 60€
Erwachsene   7€ 84€
Unterstützer   2€ 24€
Familien (bis 4 Personen)   24€ 288€

6.2. Mitglieder mit geringem Einkommen bzw. Familieneinkommen können auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage von Nachweisen Sonderregelungen gewährt bekommen. Der Vorstand beschließt hierüber abschließend. Eine solche Sonderregelung hat jeweils Gültigkeit für ein Jahr und muß entsprechend jährlich neu beantragt werden.

7. Die Beitragssätze können vom Vorstand jährlich angepaßt werden.

8. Lizenzgebühren und Sonderentgelte sind in den Beitragssätzen nicht enthalten.

 

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 26.02.2009 verabschiedet und von der Mitgliederversammlung am 25.03.2010 angepaßt.
Alle anderen Beitragsordnungen des Vereins verlieren gleichzeitig ihre Wirkung.

 

 

 

Seite zuletzt geändert am 30.03.2010 12:04 durch Rolf Anke